Ein Wohngebäude kann für seine Besitzer aus mehreren Gründen wertvoll sein. Es kann als eigenes Zuhause, Altersvorsorge oder Investition dienen. Allerdings ist es auch verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Brände, Wasserschäden und Wetterereignisse wie Stürme, Hagel oder Blitzschläge können ein Haus schwer beschädigen oder sogar vollständig vernichten. Deshalb ist es wichtig, sein Haus mit einer Wohngebäudeversicherung zu schützen. Die grundlegenden Informationen zu dieser Art der Versicherung finden Sie in diesem Beitrag.

Die Bedeutung und Zweckmäßigkeit einer Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung bietet Schutz für Immobilienbesitzer im Falle von Schäden an ihrem Eigenheim, die durch Feuer, Blitzschläge, Leitungswasserschäden, Stürme oder Hagel verursacht werden.

Diese Versicherung übernimmt die finanziellen Belastungen, die mit notwendigen Reparaturen und dem Wiederaufbau des Hauses verbunden sind. In erster Linie zielt sie darauf ab, Eigentümer vor erheblichen finanziellen Verlusten zu bewahren. Daher stellt die Anschaffung einer Wohngebäudeversicherung eine wichtige Entscheidung für jeden Hausbesitzer dar.

Der Versicherungsschutz einer Gebäudeversicherung erstreckt sich auf Schäden, die am Gebäude selbst und an dauerhaft damit verbundenen Elementen entstehen. Dies schließt nicht nur das Hauptgebäude oder etwa die liebevoll gestaltete Terrasse mit ein, sondern kann auch Nebengebäude wie Gartenhäuser, Geräteschuppen sowie Garagen und Carports einbeziehen.

Eine Wohngebäudeversicherung kann durch die Integration von Zusatzmodulen wie zum Beispiel einer Elementarversicherung erweitert werden, um den Schutz noch weiter zu verstärken.

Was bedeutet der Zusatz ‚Elementarschäden‘ bei der Wohngebäudeversicherung?

Gebäudeversicherung
Yuganov Konstantin @ shutterstock.com

Eine aktuelle Forschungsstudie über Extremwetterereignisse in Westeuropa hat einen deutlichen Zusammenhang mit dem Klimawandel aufgezeigt. Der Klimawandel hat dazu geführt, dass Überschwemmungen in den vergangenen Jahren auch in Deutschland erheblich zugenommen haben.

Die Elementarversicherung bietet unter anderem Schutz vor Schäden, die durch Überschwemmungen infolge von Starkregen oder Hochwasser verursacht werden. Die genauen Deckungsumfänge können je nach Versicherungsanbieter und Region variieren, daher ist eine gründliche Prüfung der Police ratsam.

Weitere Möglichkeiten, sein Eigenheim zusätzlich zu schützen, bieten Module wie „Glasbruch“ oder „Photovoltaik-Zusatzschutz“.

Die Glasbruch-Versicherung erstreckt sich auf die Verglasung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bei Mehrfamilienhäusern auch auf gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten. Ebenso gilt der Versicherungsschutz für die Verglasung von Mobiliarstücken innerhalb der Gebäude, wie beispielsweise Spiegel oder Glasscheiben in Schränken, sofern diese im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen.

Der Photovoltaik-Zusatzschutz bietet eine umfassende Absicherung gegen technische Gefahren im Zusammenhang mit Solaranlagen. Dazu gehören unter anderem die Mitversicherung von Fehlern in der Bedienung, Material- und Ausführungsfehlern, Kurzschlüssen, Überspannungen, Feuchtigkeitsschäden sowie das Versagen von Sicherungseinrichtungen.

Ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung verpflichtend?

In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Anders als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge, die obligatorisch ist, um ein Auto zuzulassen, gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die Hausbesitzer zur Wohngebäudeversicherung zwingt.

Dennoch gibt es bestimmte Situationen, in denen der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung empfohlen wird oder indirekt vorgeschrieben sein kann. Zum Beispiel kann eine Bank, die Ihnen eine Hypothek gewährt, den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung als Sicherheit für das Darlehen verlangen, um das finanzielle Risiko zu minimieren.

Gibt es einen Unterschied zwischen Besitzer, Mieter und Vermieter?

Bild2
ARMMY PICCA @ shutterstock.com

Sowohl Besitzer von Häusern als auch Wohnungseigentümer können eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Bei Wohnungseigentümern ist dies jedoch etwas komplexer.

Als Wohnungseigentümer müssen Sie sich mit anderen Besitzern Ihrer Wohnanlage, der sogenannten Wohneigentümergemeinschaft (WEG), abstimmen. Gemeinsam fällt dann die Entscheidung, ob eine Versicherung für das gesamte Gebäude abgeschlossen wird. Wenn dies der Fall ist, werden die Kosten auf alle WEG-Mitglieder verteilt und in Form von Hausgeldern bezahlt.

Aber auch Mieter sollten beachten, dass die Wohngebäudeversicherung sie betreffen könnte. Denn Vermieter können die Versicherungskosten auf die Mieter umlegen, vorausgesetzt, sie verweisen im Mietvertrag auf diese Kosten und führen sie transparent in der jährlichen Betriebskostenabrechnung auf.

Kann die Wohngebäudeversicherung steuerlich abgesetzt werden?

Hausbesitzer stellen sich oft die Frage, ob sie die Kosten für ihre Wohngebäudeversicherung bei der Steuererklärung absetzen können. Die Antwort hängt davon ab, ob sie ihr Haus selbst bewohnen oder vermieten.

Wenn Hausbesitzer in ihrem eigenen Haus leben, können sie die Kosten für die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Das liegt daran, dass nur Personenversicherungen wie private Haftpflicht-, Unfall- oder Rentenversicherungen steuerlich absetzbar sind, um die Absicherung der Person selbst zu gewährleisten.

Vermieter haben zwar auch nicht die Möglichkeit, die Versicherungskosten direkt von der Steuer abzusetzen, aber sie können die Kosten auf die Mieter umlegen. Dies geschieht über die Nebenkostenabrechnung und wird als „Betriebsausgaben aus Vermietung und Verpachtung“ angegeben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert