Mit einer modernen Heizungsanlage wird in den heimischen vier Wänden für eine angenehme Wärme gesorgt. Außerdem trägt sie dazu bei, das Klima zu entlasten und die Energiekosten zu senken.
Diejenigen, die ihren alten Heizkörper gegen ein neues Modell austauschen möchten, werden dabei durch den Staat in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten unterstützt, etwa, wenn der Einbau einer modernen Gas-Brennwertheizung, einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung vorgenommen wird. Besonders empfehlenswert sind in diesem Zusammenhang beispielsweise auch die innovativen Kermi Heizkörper.
Fachmännische Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung
Auf eine detaillierte Planung kann im Rahmen von energetischen Umbaumaßnahmen nie verzichtet werden. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, bei dem Vorhaben die Unterstützung eines Experten in Anspruch zu nehmen. Ob der Einbau einer Brennstoffzelle, die Erneuerung der Heizung oder die Sanierung zu einem Effizienzhaus – es lohnt sich stets, dabei auf die Hilfe eines Fachmannes zurückzugreifen.
Bei der Beantragung der entsprechenden Fördermittel ist ebenfalls auf die Unterstützung eines Experten nicht zu verzichten. Dieser übernimmt im Rahmen der Förderung außerdem die Erstellung der entsprechenden Bestätigungen, die benötigt werden. Im Übrigen steht für diese Art der Begleitung eine zusätzliche Förderung zur Verfügung.
Als fachmännische Unterstützung gelten dabei sämtliche Energieeffizienz-Experten, welche in der dena-Liste der Deutschen Energie-Agentur zu finden sind.
Heizungsumbau als Einzelmaßnahme
Soll im Rahmen einer Einzelmaßnahme die vorhandene Heizungsanlage optimiert oder erneuert werden, können die nötigen Bestätigungen ebenfalls durch ein Fachunternehmen ausgestellt werden.
Dann ist jedoch die Voraussetzung zu erfüllen, dass der Heizungsumbau nicht im Rahmen eines iSFP, eines individuellen Sanierungsfahrplans, ausgeführt wird. Für die Kostenübernahme sind hinsichtlich der Aufwände des Unternehmens außerdem andere Regelungen zu berücksichtigen.
Heizungserneuerung als erster Schritt zum Effizienzhaus
Damit von den zur Verfügung stehenden Förderungen profitiert werden kann, müssen die jeweiligen Arbeiten stets von einem Handwerksunternehmen ausgeführt werden. Der jeweilige Antrag muss vor dem Abschluss der jeweiligen Leistungs- und Lieferverträge eingereicht werden.
Grundsätzlich stellt der Umbau der Heizung einen begrüßenswerten Schritt dar, wenn es darum geht, das Haus energieeffizienter zu gestalten. Allerdings kommt es bei Sanierungen stets darauf an, das Haus im Gesamtbild zu betrachten. Schließlich gestaltet sich der gewünschte Effekt direkt wesentlich größer, wenn die Wärme, welche durch die neue Heizung erzeugt wird, in den Wohnräumen gehalten wird und nicht aufgrund eines undichten Daches oder alter Fenstern sofort wieder entweicht.
Diejenigen, die planen, ihr Haus Stück für Stück zu sanieren, sollten dafür die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans mithilfe eines Energieeffizienzexperten vornehmen lassen. So wird sichergestellt, dass eine sinnvolle Abstimmung der einzelnen Maßnahmen erfolgt.
Die aufeinanderfolgenden Maßnahmen, welche nach den Vorgaben des iSFP umgesetzt werden, werden dann mit einer stetig höheren Förderung bezuschusst.
Die Förderungsmöglichkeiten für neue Heizkörper
Bei der Optimierung beziehungsweise der Erneuerung der vorhandenen Heizkörper können die Fördermöglichkeiten, welche die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, bereithält, genutzt werden. Es besteht dabei die Auswahl zwischen einem Investitionszuschuss und einem Kredit.
Bei den Krediten 261 und 262 können für Kauf, Neubau und Sanierung je Wohneinheit bis zu 150.000 Euro Kredit aufgenommen werden. Für Einzelmaßnahmen sind dagegen Kredite bis zu 60.000 Euro möglich. Der Tilgungszuschuss beträgt dann zwischen 15 und 20 Prozent.
Mit dem Zuschuss 461 wird ein energieeffizientes Bauen und Sanieren unterstützt. Je Wohneinheit können bis zu 75.000 Euro gewährt werden, im Bereich des Bauzuschusses sind bis zu 37.500 Euro möglich. Daneben steht für Brennstoffzellenheizungen eine separate Förderung zur Verfügung, die bis zu 34.300 Euro betragen kann.